Baumfällungen
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Stadt Fürstenwalde/Spree für die Genehmigung von Baumfällungen im Stadtgebiet Fürstenwalde zuständig. Das Stadtgebiet umfasst den gesamten besiedelten Bereich der Stadt Fürstenwalde sowie alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile einschließlich der Ortsteile Trebus, Molkenberg, Heideland und Rauensche Ziegelei sowie Wochenendgrundstücke.
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden, geschützt.
Ausnahmen
Von dem Schutzstatus gemäß der Baumschutzsatzung gibt es u. a. Ausnahmen für Bäume auf Wohngrundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten. Hier dürfen:
alle Nadelbäume und Koniferen unabhängig von ihrer Größe sowie
alle Laubbäume mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit einem Stammumfang von mehr als 120 cm
ohne Genehmigung gefällt werden.
Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen zum Schutz von Nist-, Brut- und Lebensstätten nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gefällt, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Ausnahmen von diesem Verbot können auf Antrag bei der Stadt Fürstenwalde/Spree gewährt werden.
Baumfällgenehmigung
Die Stadt Fürstenwalde/Spree kann dem Antragsteller mit der Fällgenehmigung Ersatzbaumpflanzungen auferlegen. Die Bemessung der Auflage richtet sich nach der Anlage zur Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree. Ersatzbaumpflanzungen sind ohne Ausnahme auf Dauer geschützt.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen bzw. Angaben:
formloser Antrag mit vollständigem Namen, Adresse und Telefonnummer, vollständige Adresse des Grundstückes, auf dem sich der oder die Bäume befinden, Anzahl der zu fällenden Bäume, Begründung, Datum und Unterschrift
Angaben zum Baum: Baumart (wenn bekannt), Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden)
Die Erteilung der Baumfällgenehmigung ist gebührenpflichtig.
Formular: Antrag auf eine Baumfällgenehmigung