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Kasse

Zu den Kassengeschäften, die die Gemeindekasse lt. Gemeindekassenverordnung des Landes Brandenburg (GemKVO Bbg)zu erledigen hat, gehören:

  1. die Annahme der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben

  2. die Verwaltung der Kassenmittel

  3. die Verwahrung von Wertgegenständen

  4. die Buchführung einschließlich der Sammlung von Belegen

Entsprechend der von der Kassenleiterin/dem Kassenleiter festgelegten Zuständigkeiten werden die Einnahmen und Ausgaben von den Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern bearbeitet. 

Der Gemeindekasse obliegen weiterhin die Mahnung bei rückständigen Beträgen sowie die Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung (zwangsweise Einziehung). Die Vollstreckungsbehörde ist im Innen- und Außendienst tätig. Zu den Aufgaben dieser Abteilung innerhalb der Stadtkasse gehört es, mit den Schuldnern Vereinbarungen über Ratenzahlungen zu treffen, Pfändungen von Forderungen anzuordnen, Eintragungen von Sicherungshypotheken zu veranlassen und Anmeldungen von Insolvenzverfahren vorzunehmen. 

Der Zahlungsverkehr erfolgt in der Stadtverwaltung Fürstenwalde in der Regel bargeldlos.

 

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Amtsleitung Kasse

Zimmer 235
Telefon 03361 557-152