Vergabestelle
Bereich: Sachbearbeitung Vergabestelle Zimmer 193 Anschrift: Am Markt 4 15517 Fürstenwalde/Spree 03361 557 129 03361 557 3129 E-Mail:
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Vorstellung
Mit der Einrichtung einer zentralen Vergabestelle verfolgt die Stadt Fürstenwalde/Spree das Ziel, das Vergabewesen zu vereinheitlichen, mehr Transparenz zu schaffen und durch strikte Trennung der formellen Durchführung der Vergabeverfahren von der Auftragserteilung, Korruption vorzubeugen.
Die Vergabestelle ist zuständig für alle Vergabeverfahren der Stadt Fürstenwalde/Spree wie Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen und freiberuflichen Leistungen, nach VOB, UVgO,VgV,GWB und KonzVgV. Die Tätigkeiten umfassen folgende Aufgaben:
Zusammenstellung der Vergabeunterlagen
Bekanntmachung von öffentlichen Ausschreibungen
Erfüllung der Informationspflichten bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben
Bieterauswahl bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben
Klärung von Bieterfragen während der Vergabeverfahren
Durchführung der Angebotseröffnung
formelle Prüfung der Angebote
Vergabeentscheidung nach Abstimmung mit den Fachämtern
Durchführung von Prüfungspflichten gem. Brandenburgischen Vergabegesetz
Interessierte Unternehmen finden Bekanntmachungen zu unseren Ausschreibungen auf diesen Seiten, in den Ausschreibungsblättern Berlin/Brandenburg und bi-Bereich Nord/Ost und auf den Internetplattformen bi-online und Vergabemarktplatz Brandenburg.
Auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg können sich Unternehmen nach vorheriger kostenloser Registrierung über Ausschreibungen informieren (bei EU-Ausschreibungen ist es nicht notwendig), mit der Vergabestelle kommunizieren und Vergabeunterlagen herunterladen.
Gesetzliche Grundlagen
Das Vergaberecht stellt die Gesamtheit aller Regeln und Vorschriften dar, die der öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, beachten muss.
Diese Beschaffung vollzieht sich grundsätzlich in den Formen des Privatrechts durch den Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen.
Dabei unterscheidet man zwischen nationalen Vergabeverfahren und europaweiten Vergabeverfahren. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, wird durch den zu erwartenden Auftragswert, der durch den öffentlichen Auftraggeber geschätzt wird, bestimmt.
Bei europaweiten Vergaben gilt das EU-Recht und bei nationalen Vergaben das Bundesrecht sowie das jeweilige Landesrecht.
Auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg können Sie sich über die aktuellen Rechtsgrundlagen informieren.
Achtung: ab dem 19.10.2018 ist die eVergabe für alle Vergabestellen im sogenannten Oberschwellenbereich (EU- Vergaben) verbindlich. EU- Vergabeverfahren müssen elektronisch geführt werden. Angebote dürfen nur noch elektronisch eingereicht werden!
Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung im Zusammenhang mit Vergabeverfahren gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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